Jedes Mitglied der SUN unterstützt die anderen Partner mit seinem Wissen. Entscheidungen, die alle SUN-Partner angehen, werden gemeinschaftlich gefällt. Bei der Projektierung erneuerbarer Kraftwerke kann jeder Partner von Fall zu Fall entscheiden, ob er bei dem Vorhaben mit dabei ist.
Fair und flexibel
Der Konsortialvertrag, den die SUN-Partner miteinander geschlossen haben, regelt das Zusammenspiel der beteiligten Partner in den unterschiedlichen Erneuerbare-Energien-Projekten. Der Vorteil: Auf diese Weise herrscht von Anfang an größtmögliche Transparenz und Chancengerechtigkeit zwischen den Partnern.
Jeder SUN-Partner kann sich an der Entwicklung und Errichtung von erneuerbaren Kraftwerken beteiligen, muss aber nicht. Die Aufwendungen für das jeweilige Projektkonsortium, aber auch die Chancen, die sich bei einem erfolgreichen Projektverlauf ergeben, werden den SUN-Stadtwerke-Partnern zugerechnet, die sich für eine Teilnahme an der Projektentwicklung entschieden haben.
Die Vorteile für die SUN-Partner
- Professionalisierung durch Bündelung von Kompetenzen
- Streuung von Projektrisiken
- gemeinsame Akquise von möglichen Standorten, die für einzelne Stadtwerke so nicht umsetzbar wäre
- individuelle Entscheidung jedes SUN-Partners für einzelne Projekte
- geringste laufende Kosten durch eine schlanke SUN-Struktur, die sich aufgabenbezogen der Mitarbeiter der Mitgliedswerke bedient
- direkte Zurechnung der Aufwendungen für einzelne Projekte für jedes Konsortium, daher keine Kostenbelastung bei Nichtteilnahme
- Entwicklung von gemeinsamen Strategien zur Energiewende
Codex der Stadtwerke Union Nordhessen
Gemeinsam wollen die SUN-Partner die Chancen einer zunehmend dezentralen und erneuerbaren Energieversorgung nutzen und eine tragfähige erneuerbare Energieversorgung mit dem Ziel einer hohen Akzeptanz in der Region fördern. Damit die Projekte finanziell tragfähig sowie sozial und ökologisch vertretbar sind, handelt die SUN nach einem Verhaltenscodex, der folgende Regeln festlegt:
- Die SUN-Gesellschafter entwickeln erneuerbare Kraftwerke in der Region mit der Absicht, die Menschen in der Region zukünftig mit einem steigenden Anteil heimischer erneuerbarer Energien zu versorgen. Dabei ist vorgesehen, die erneuerbaren Kraftwerke dauerhaft zu betreiben.
- Die SUN-Gesellschafter begrüßen eine Beteiligung örtlicher Bürgergesellschaften (z. B. Genossenschaften) oder Kommunen, wobei der Eigenanteil der SUN-Gesellschafter in der zukünftigen Gesellschaft lediglich bei mindestens 25,1 % der Gesellschaftsanteile liegen soll. Damit stehen bei starkem kommunalen Interesse bis zu 74,9 % der Gesellschaftsanteile für örtliche Beteiligungen zur Verfügung.
- Die SUN-Gesellschafter streben an, dass die zukünftige Windparkgesellschaft unter konservativen Projektparametern eine langfristig angemessene Rendite für die Gesellschafter erwirtschaften kann. Vor diesem Hintergrund wird die Projektgesellschaft am Ende der Projektentwicklung weiteren kommunalen Interessenten eine Gesellschaftsbeteiligung zu Bedingungen anbieten, die einerseits dem Projektentwicklungsrisiko der SUN-Gesellschafter, aber auch dem Interesse der neuen Gesellschafter nach einer fairen Beteiligung an der Gesellschaft Rechnung trägt.
- Sollte sowohl innerhalb des SUN-Gesellschafterkreises als auch bei den kommunalen Partnern nicht ausreichend Beteiligungsinteresse an einer Windparkgesellschaft bestehen, so soll vorrangig weiteren kommunalen Unternehmen eine Beteiligungsoption angeboten werden.
Kassel, 19.11.2012
Geschäftsführer der SUN Stadtwerke Union Nordhessen
Markus Lecke
(Stadtwerke Eschwege)
Markus Jungermann
(Städtische Werke, Kassel)