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Zur Erhöhung des Ökostromanteils im Energiemix sind neben dem Neubau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auch der Ersatz von Altanlagen und der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ohne Förderung von Bedeutung. In beiden Fällen unterstützen wir Sie gerne.
Bei einem Rückbau aller geförderten Anlagen ohne Ersatz gingen Flächen für die Windenergienutzung verloren. Und zwar gerade dort, wo die Akzeptanz am höchsten ist. Daher fördern wir den Austausch alter durch neue Anlagen, das Repowering. Auf diese Weise werden die Flächen weiterhin hocheffizient genutzt.
Moderne Windkraftanlagen sind leistungsfähiger als ältere. Daher wird es immer wichtiger, ältere, nicht mehr geförderte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen, um den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie zu erhöhen. Das so genannte Repowering könnte damit einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Onshore-Ausbauziele für den Klimaschutz leisten.
Das Ziel ist klar: Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll in Zukunft deutlich erhöht werden. Dem steht jedoch entgegen, dass neue Standorte für Windenergieanlagen knapp sind und zudem Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, intensive Bürgerbeteiligungen und komplexe Auflagen zum Natur- und Artenschutz die Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Anlagen deutlich verlängern. Ein Lösungsansatz ist das Repowering, bei dem alte Windenergieanlagen durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. So kann in bestehenden Windparks der Stromertrag auch bei einer geringeren Anlagenzahl gesteigert werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Halbierung der Anlagenzahl der Stromertrag verdrei- bis vervierfacht werden kann.
Weniger Anlagen, die jedoch effizienter sind und einen höheren Ertrag erzielen
Bessere Integration ins Stromnetz durch konstanteres und höheres Einspeisen von Strom
Geringere Anzahl der Umdrehungen der Rotoren
Geräuschärmer durch neue Technologien
Bei Windkraftanlagen lohnt sich ein Repowering insbesondere, wenn die Förderung der Anlagen nach 20 Jahren ausgelaufen ist. Da dann die feste EEG-Einspeisevergütung für den erzeugten Strom wegfällt, ist ein Weiterbetrieb nicht mehr wirtschaftlich.
Ab dem 01.02.2023 entfällt die Ausschlusswirkung von Windenergie-Vorranggebieten für Repowering. Dies gilt, solange die Anlage nicht in einem Naturschutz- oder Natura 2000-Gebiet liegt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese Regelung bleibt bis zur Feststellung des landesweiten ersten Flächenbeitragswerts gemäß dem Windenergie-Ausbau-Gesetz (WindBG) in Kraft, danach greift die Regelung des § 249 Abs. 3 BauGB bis Ende 2030.