Mit dem Einreichen eines Tipps über die Mailadresse sun@sun-stadtwerke.de wird zwischen der SUN Stadtwerke Union Nordhessen GmbH & Co. KG (nachstehend SUN genannt) und dem Tippgeber nachfolgende Vereinbarung getroffen.
- Jede volljährige natürliche Person (nachfolgend Tippgeber genannt) kann einen oder mehrere Tipps abgeben.
- Die Abgabe eines Tipps stellt in keinem Sinne einen Wettbewerb oder ein Gewinnspiel dar. Hierbei handelt es sich für den Tippgeber um eine einmalige Tippgebung hinsichtlich eines Grundstücks, das für eine mögliche Anpachtung der SUN oder eines mit SUN verbundenen Unternehmens zur Nutzung für eine PV-Freiflächenanlage in Frage kommen könnte.
- Eine Tippgebung war erfolgreich, wenn ein rechtsgültiger Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und der SUN oder einem mit SUN verbundenen Unternehmen zustande kommt sowie eine bestandskräftige Baugenehmigung für eine PV-Freiflächenanlage auf diesem Grundstück erwirkt wurde.
- Im Fall einer erfolgreichen Tippgebung hat der Tippgeber Anspruch auf eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 €. Erfolgt die Tippgebung durch eine Privatperson oder einen Kleinunternehmer wird die Prämie in Höhe von 4.000 € ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ist der Tippgeber hingegen ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer hat der Tippgeber Anspruch auf die Prämie von 4.000 € zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer Weitergehende Ansprüche stehen dem Tippgeber nicht zu. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Bestandskraft der Baugenehmigung per Überweisung. SUN tritt dazu in Kontakt mit dem Tippgeber.
- Der Tipp hat keine Gültigkeit und es ist keinerlei Prämie geschuldet, wenn die Informationen nicht in folgenden Punkten vollständig waren:
· Name des Eigentümers/in
· Kontaktmöglichkeit des Eigentümers/in (mindestens Telefonnummer)
· Flur, Flurstück und Gemarkung des Grundstücks
· Name und Kontaktdaten (Mindestens Telefonnummer) des Tippgebers
- Der Tipp hat keine Gültigkeit, wenn der SUN oder einem mit der SUN verbundenen Unternehmen, das Grundstück per Datum der Tipp-Abgabe bereits bekannt war oder bereits anderweitig angeboten wurde. Die SUN muss hierfür keinen Nachweis erbringen.
- Ein Tipp verpflichtet die SUN oder ein mit SUN verbundenes Unternehmen nicht zu einem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer des Grundstücks. Die SUN oder das verbundene Unternehmen kann jederzeit ohne Angabe einer Begründung einen Tipp ablehnen und darauf verzichten, einen Vertrag auf das Grundstück abzuschließen.
- Der Tippgeber kann beliebig viele Tipps einreichen. Ein Tipp erhält Gültigkeit, wenn er per Mail an sun@sun-stadtwerke.de komplett eingereicht wurde. Telefonisch eingereichte Tipps haben keine Gültigkeit. Werden für den gleichen Standort Tipps von mehreren Tippgebern eingereicht, gilt ausschließlich der Tipp des Tippgebers, dessen Tipp zuerst eingegangen ist.
- Befinden sich in unmittelbarer Nähe des vorgeschlagenen Grundstücks weitere Flächen von weiteren Eigentümern, die durch den Tippgeber per Tipp eingereicht werden, und werden diese Flächen im Laufe der PV-Projektplanung zu einem Projekt zusammengefasst, hat der Tippgeber nur einmalig einen Anspruch auf die Prämie.
- SUN kann die Möglichkeit zur Tipp-Abgabe jederzeit ohne Begründung aussetzen oder aufheben oder diese Teilnahmebedingungen ändern. In diesem Falle sind bereits eingereichte Tipps nicht betroffen und unterliegen weiterhin dieser Bestimmung diesen Teilnahmebedingungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Tippgeberprämie ist befristet auf eingereichte Tipps bis zum 31.12.2024.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den oben dargestellten Teilnahmebedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.